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DIY Lautsprechergehäuse

Es ist ratsam vor der Verleimung ein paar Trockenübungen durchzuprobieren und dann das Gehäuse komplett in einem Arbeitsgang zu verleimen. Eine zweite Person kann dabei sehr hilfreich sein. Wer nur wenig Erfahrung und Routine im Bau von größeren Gehäusen und mit vielen Einzelteilen hat, sollte mit kleineren und einfachen Bausätzen anfangen oder sich im Zweifel für fertig verleimte Gehäuse entscheiden.


Zargen in Sandwichbauweise

Eine Zarge in Sandwichbauweise sollte nach der Verleimung ein paar Tage akklimatisieren und richtig durchtrocknen. Solange sie nicht lackiert oder anderweitig versiegelt ist, sollte direkte Sonnenstrahlung über mehrere Minuten vermieden werden. Durch die Wärmestrahlung der Sonne können bei zu schneller Trocknung feine Risse in den Schichten entstehen.

WICHTIG!

1. Holz lebt ... auch MDF!

2. Zarge nach der Verleimung 2 - 3 Tage trocknen und akklimatisieren lassen.

3. Rohe Zarge nicht in direkter Sonne liegenlassen, Gefahr von Rissbildungen.

4. Füllern, 1 Tag trocknen lassen, schleifen

5. Füllern, 1 Tag trocknen lassen, schleifen

6. nach dem Schleifen nochmal 1 Tag trocknen lassen, wenn die Leimfugen wieder sichtbar werden eventuell nochmal Füllern, 1 Tag trocknen lassen, schleifen

7. erst wenn die Zarge Ruhe gibt den Farblack auftragen.

8. trotz mehrfachem Füllern, Trocknen und Schleifen kann nicht garantiert werden, dass sich die Schichten mittelfristig nicht leicht abzeichnen.


Gehrungskanten sind empfindlich

Bei Multiplex / Sperrholz sind die spitzen Gehrungskanten in Längsrichtung des Deckfurnieres besonders empfindlich und können trotz sorgfältiger Verpackung und Dämpfung mit Styropor, beim Versand als Bausatz sehr leicht beschädigt werden. Was passieren kann ist auf den Bildern Kante 001 bis Kante 006 dargestellt. Die Unversehrtheit der Kanten kann bei Lieferung in Einzelteilen als Bausatz nicht garantiert werden.(zur Vergrößerung auf Bild klicken) Es empfiehlt sich hier also Abholung oder Bestellung fertig verleimter Rohgehäuse.


Transportschäden

AGB § 6.6 Wichtiger Hinweis!

Alle Lieferungen werden ordnungsgemäß verpackt versendet.

Überprüfen Sie die Unversehrtheit Ihrer bestellten Ware beim Empfang im Beisein des Versanddienstleisters.

Achten Sie auf Beschädigungen der Verpackung.

Sollten Sie äußerliche Beschädigungen an der Verpackung feststellen, lassen Sie sich diese vom Versanddienstleister auf einer Schadensbestätigung protokollieren.

Der Versanddienstleister muss Ihnen einen Durchschlag der Schadensbestätigung zur Verfügung stellen.

Die spätere Regulierung eines Transportschadens ohne eine solche Bestätigung ist sonst für uns nicht möglich, da in einem derartigen Fall sich die Beweislast umkehrt.

Im Falle einer Reklamation müsste bewiesen werden, dass der Schaden im Gewahrsam des Versanddienstleisters und nicht erst bei Ihnen entstanden ist.

Transportschäden sind sofort dem Versanddienstleister anzuzeigen!


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